Psoriasis
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Arbeit & Soziales
Berufskrankheit
Behinderten Ausweis

Leiden Sie an Psoriasis oder Psoriasis Arthritis bzw. Neurodermitis oder sonstigen Hautleiden haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf einen Grad der Behinderung beim Versorgungsamt zu stellen.

Das Antragsformular können Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt im Internet herunterladen.

Je nach Einstufung bedeutet das für den Patienten:
Kündigungsschutz, Steuerfreibetrag, Behinderten Ausweis, früherer Renteneintritt

Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich vom Versorgungsamt beraten lassen.
Es gibt auch viele Organisationen die Sie bei diesem Verfahren begleiten können:
* VDK                                                     www.vdk.de/deutschland/
* SovD                                                     www.sovd.de/
* KAB (Katholischer Arbeiter Bund)     www.kab.de/startseite
* Deutscher Psoriasis Bund e.V.             www.psoriasis-bund.de/
* Psoriasis-Netz                                     www.Psoriasis-netz.de
* Forum Unfallopfer                               www.unfallopfer.de/
* Rechtsanälte (Sozialrecht)
* Sozialgericht (Man kann auch selbst dort ohne Anwalt klagen, ohne juristische Kentnisse).
um nur einige als Beispiel zu nennen.

Haben Sie im Beruf erhebliche Probleme durch Ihr Hautleiden, besteht die Möglichkeit ein Hautarztverfahren bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft einzuleiten.

Wird eine Berufserkrankung festgestellt, erfolgt eine Einstufung MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit). Bezahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente, ist diese steuerfrei.

Viele Patienten kennen diese Möglichkeit nicht, da sie der Meinung sind, daß das vorhandene Hautleiden ihr persönliches Schicksal ist.

Wird das Hautleiden aber durch die Berufstätigkeit maßgeblich verstärkt, dann handelt es sich um eine Berufserkrankung und wird durch die Berufsgenossenschaften entschädigt.

 

 

Um grundsätzlich das Vorliegen einer Berufskrankheit beurteilen zu können, ist der ursächliche Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der beruflichen Tätigkeit eine Voraussetzung.

Eine Entstehung der Hauterkrankung

oder eine Verschlimmerung einer anlagebedingten Erkrankung kann diesen Ursachenzusammenhang begründen.

Jeder hat Anspruch auf Teilhabe,
wenn er durch ein chronisches Leiden einen Nachteil im Leben hat.


 
   
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